Bund und Kommunen
Mobbing
Der Begriff „Mobbing“ ist aus dem englischen Wort „Mob“ (Pöbel) abgeleitet und nach heutigem Sprachgebrauch die Umschreibung von schikanösen Handlungen und Verhaltensweisen Einzelner oder einer Gruppe von Personen am Arbeitsplatz, die den davon Betroffenen herabwürdigen oder auf andere Art schädigen sollen. Dabei werden diese Handlungen wiederholt und über einen längeren Zeitraum ausgeübt. Auslöser dieser Verhaltensweisen sind meist ungelöste reale oder vermeintliche Konflikte, aber auch Abweichungen des Betroffenen von der Norm der anderen Mitarbeiter in Verhalten, Aussehen oder Ansichten.
Typische Mobbinghandlungen sind die Herabwürdigung der Person oder deren Arbeitsleistungen und das Ausschließen vom innerbetrieblichen sozialen Leben. Vorgesetzte und Kollegen unterschätzen oft das im Mobbing liegende Konfliktpotential und nehmen die Betroffenen nicht ernst, bzw. weisen diesen die Schuld zu. Ernstzunehmende Störungen des Betriebsfriedens und der psychischen und physischen Gesundheit der Betroffenen können die Folge sein. Mobbingopfer sollten daher bereits in einem frühen Stadium Hilfe bei den Betriebs- oder Personalräten oder bei Beratungsstellen suchen. Zahlreiche dbb Gewerkschaften verfügen über Mobbing-Beauftragte, die Mobbing-Opfern mit Rat und Tat zur Seite stehen.