Bund und Kommunen
Mutterschutz
Der Anspruch auf Mutterschutz ist für die Beamtinnen des Bundes in der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV) geregelt.
Die Verordnung verweist in weiten Teilen auf die für Arbeitnehmerinnen geltenden Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Grundsätzlich unterscheidet sich die Schutzbedürftigkeit von schwangeren Frauen und Wöchnerinnen in beiden Beschäftigtengruppen nicht.
In § 3 MuSchG sind verschiedene Schutzfristen vor und nach der Entbindung normiert.