Bund und Kommunen
Notdienstarbeiten
Notdienstarbeiten sind alle Arbeiten, die zum Schutz und zur Erhaltung der Betriebseinrichtungen sowie für das Gemeinwohl während eines Arbeitskampfs zwingend notwendig sind. Sie beschränken den Umfang des Arbeitskampfs aus Gründen, die sich entweder aus den Interessen des Betriebs selbst oder aus den Interessen der Gewerkschaft oder Dritter ergeben. Sie dienen jedoch nicht zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten beschäftigungswilliger Arbeitnehmenden oder zur Aufrechterhaltung des (normalen) Dienstbetriebes. Nur eine Grundversorgung wird dadurch aufrechterhalten.
Zu den Notdienstarbeiten gehören beispielsweise Notstandsarbeiten, die die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Diensten und Gütern während des Arbeitskampfs sicherzustellen haben (zum Beispiel eine Mindest-/Grundversorgung in Krankenhäusern).
Es ist Aufgabe der Arbeitskampfparteien, sich um die Regelung eines Notdienstes in Form einer Notdienstvereinbarung zu bemühen. Weder Arbeitgebende noch die Gewerkschaft können alleine die Beschäftigten auswählen, die zu Notdienstarbeiten herangezogen werden. Dies müssen die beiden Parteien gemeinsam tun.