Bund und Kommunen
Privatisierung
Privatisierung ist die Umwandlung eines staatlichen oder kommunalen Betriebes in ein privates Unternehmen. Echte Privatisierung liegt vor, wenn die bisher von der öffentlichen Hand erbrachten Dienstleistungen gänzlich von privaten Unternehmen übernommen werden. Unechte, formale, Privatisierung ist dann gegeben, wenn ein öffentliches Unternehmen zwar in privater Rechtsform betrieben wird, die öffentliche Hand aber den entscheidenden Einfluss behält, in dem sie ganz oder mehrheitlich Gesellschafter des Unternehmens wird. Bekannteste Beispiel für durchgeführte Privatisierungen auf Bundesebene sind die Deutsche Bahn AG und die Umwandlung der Deutschen Bundespost zuerst in die öffentlichen Unternehmen DBP Postdienst, Postbank und Telekom, und dann in die Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG.
Problematisch bei einer Privatisierung ist der Umgang mit den Beamtinnen und Beamten, da ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis bei privatrechtlich organisierten Unternehmen nicht machbar ist. Teilweise hilft man sich mit dem Institut der In-Sich-Beurlaubung.
Eine unechte Privatisierung sind u.a. sogenannte ÖPP-Modelle. Eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) ist eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen Behörden und Unternehmen der Privatwirtschaft in einer Zweckgesellschaft. Ziel von ÖPP ist die Arbeitsteilung, wobei der private Partner z.B. die Herstellung von Gebäuden (z.B. Schulen, Straßenbau) übernimmt und diese für eine gewisse Dauer an den Staat vermietet. ÖPP ist in der Regel einem Miet- oder Pachtvertragsverhältnis ähnlich. Der Bundesrechnungshof hat mehrfach darauf hingewiesen, dass ÖPP Projekte wirtschaftlich häufig keine Vorteile bieten, dafür aber öffentliche Handlungsmöglichkeiten einschränken und Schattenhaushalte aufbauen können. (Z.B. Gemeinsamer Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten, 2011)
Ob Privatisierungen sinnvoll sind, muss im Einzelfall entschieden werden. Privatisierung hat immer da eine Grenze, wo es um hoheitliches Handeln geht.
Mit der Privatisierung gehen staatliche Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten und die Berücksichtigung gemeinwirtschaftlicher Aspekte verloren.
Es muss deshalb zumindest sichergestellt sein, dass es tatsächlich zu Kostenentlastungen kommt und nicht nur zur Verschiebung von (Personal-)Kosten in andere Haushaltsgebiete. Und: Kostenentlastung darf nicht bedeuten, dass die Aufgaben künftig von Beschäftigten zu Dumpinglöhnen erbracht werden.