Postnachfolgeunternehmen

Die drei früheren Unternehmen Deutsche Bundespost POSTDIENST, Deutsche Bundespost POSTBANK, Deutsche Bundespost TELEKOM wurden als Aktiengesellschaften Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG in privatrechtliche Form überführt (Art. 143b GG). Zu einem ganz überwiegenden Teil sind die Beamten unmittelbare Bundesbeamte geblieben und werden nunmehr kraft Gesetzes bei der jeweiligen Aktiengesellschaft (Postnachfolgeunternehmen) beschäftigt (Art. 143 b GG). Dabei wird in der Regel die Rechtsstellung unter Beibehaltung der allgemeinen Beamtenpflichten gewahrt. Die Tätigkeit bei der jeweiligen Aktiengesellschaft gilt als Dienst. Die Ansprüche dieser Beamten aus dem Dienstverhältnis richten sich weiterhin gegen den Dienstherrn Bund. Die Befugnisse der obersten Dienstbehörde nimmt jedoch – anders als bei der Deutschen Bahn AG - der Vorstand der Aktiengesellschaft wahr, ebenso wie Befugnisse des obersten Dienstvorgesetzten und obersten Vorgesetzten.

Neben der gesetzlich normierten Dienstleistung bei einem Postnachfolgeunternehmen besteht die ebenfalls gesetzlich geregelte Möglichkeit einer Beurlaubung aus dem Beamtenverhältnis, um eine befristete Tätigkeit als Arbeitnehmer bei einer der Aktiengesellschaften aufzunehmen – die sogenannte „In-Sich-Beurlaubung“. Während der Zeit der Beurlaubung ist der Beamte von seinen beamtenrechtlichen Hauptpflichten befreit und wird als Arbeitnehmer tätig, wobei sich das Arbeitsverhältnis nach dem jeweils zugrunde liegenden Arbeitsvertrag und den arbeitsrechtlichen Bestimmungen richtet.

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Einkommenstabellen

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