Rationalisierungsschutz

Es gibt Tarifverträge, die vor den Folgen von Rationalisierungen und Umbaumaßnahmen schützen. Beispiele gibt es für die Bundeswehr und den Verwaltungsumbau in Brandenburg. Wichtigster Tarifvertrag ist der weiter geltende Rationalisierungsschutztarifvertrag (RatSchTV). Er enthält Regelungen für Änderungen der Arbeitstechnik oder wesentliche Änderungen der Arbeitsorganisation mit dem Ziel einer rationelleren Arbeitsweise, wenn diese Maßnahmen zu einem Wechsel der Beschäftigung oder zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen führen.

Die Vorschriften dieses Tarifvertrages haben den Zweck, bei Durchführung von Rationalisierungsmaßnahmen die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Belange der Arbeitnehmer zu berücksichtigen und soziale Härten möglichst zu vermeiden. Der Tarifvertrag sieht unter anderem Unterrichtungspflichten, Arbeitsplatzsicherungsmaßnahmen und besondere Kündigungsschutz-, Vergütungssicherungs- und Abfindungsvorgaben im Falle von Rationalisierungsmaßnahmen vor. Er gilt gleichermaßen für die Arbeitnehmer in Bund, Kommunen und Ländern.

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