Bund und Kommunen
Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz
Mit dem vom Bundestag im Juni 2004 beschlossenen Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) sollen die Leistungen und die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) langfristig gesichert werden. Hintergrund ist die demographische Entwicklung in Deutschland: Dem starken Geburtenrückgang steht eine steigende Lebenserwartung gegenüber.
Eckpunkte des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes:
- Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenformel, der einen verlangsamten Rentenanstieg bewirkt.
- Implementierung einer sog. „Niveausicherungsklausel“, die für den durchschnittlichen Beitragszahler ein Mindestrentenniveau sicherstellen soll.
- Anhebung der Altersgrenze für den Renteneintritt wegen Arbeitslosigkeit bzw. nach Altersteilzeit (sukzessive von 60 Jahren auf 63 Jahre bis 2008). Die Regelaltersgrenze bleibt weiterhin bei 65 Jahren.
- Stufenweise Abschaffung der Anrechnung von Schul- und Studienzeiten.