Sonderregelungen

Um die Besonderheiten bestimmter Beschäftigtengruppen zu berücksichtigen, gibt es im TVöD/TV-L/TV-H Sondervorschriften. Der TVöD enthält Sonderregelungen, welche in den Besonderen Teilen des TVöD abgefasst sind, für die Sparten Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), für den Bereich Sparkassen (BT-S) sowie für die Bereiche Flughäfen (BT-F) und Entsorgungsbetriebe (BT-E). Im TV-L/TV-H wurden unter anderem für die Bereiche Lehrkräfte, Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Unikliniken und Krankenhäuser Sonderregelungen vereinbart.

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