Bundesagentur für Arbeit
Entgeltsteigerungen zu Krisenzeiten – dbb schließt Corona-Kompromiss
2020 stellt ein besonderes Jahr für alle Tarifverhandlungen dar. Nie war es schwieriger, Verhandlungen zu führen und Ergebnisse einzufahren. Trotzdem ist es auch am Tariftisch der Bundesagentur für Arbeit (BA) gelungen, Tarifsteigerungen zu vereinbaren. Die Ergebnisse orientieren sich – wie in den letzten Jahren auch – an den Ergebnissen mit Bund und Kommunen.
Im Einzelnen sieht der Kompromiss folgende Inhalte vor:
Steigerung der Tabellenentgelte
- ab 1. April 2021 um 1,4 % mindestens 50 Euro (Schwellenwert: 3571,43 Euro)
- ab 1. April 2022 um weitere 1,8 %
Corona Sonderzahlung für 2020
- TE VIII – V 600 Euro
- TE IV – III 400 Euro
- TE II und I 300 Euro
Nachwuchskräfte und Studierende
Corona-Sonderzahlung 2020 in Höhe von 200 Euro
- ab 1. April 2021 steigt die Ausbildungs- / Studierendenvergütung um 25 Euro
- ab 1. April 2022 erfolgt eine Erhöhung um weitere 25 Euro
Die Laufzeit beträgt bis zum 31. Dezember 2022
Bewertung
„Dieses Ergebnis steht unter dem tiefgreifenden Einfluss der Corona-Krise, die unser ganzes Land erfasst hat,“ erklärt Siglinde Hasse, Verhandlungsführerin am Tariftisch der BA, den gefundenen Kompromiss. „Auch wenn wir für mehr gekämpft haben, ist diese Einigung das Maximum des 2020 Erreichbaren. Wir haben damit unsere Rolle als Sozialpartner in schwierigen Zeiten erneut unter Beweis gestellt,“ so Hasse weiter.
Der dbb werde laut Hasse weiter für faire Arbeits- und Entgeltbedingungen kämpfen – in und natürlich nach der Krise. Dazu gehören auch die geforderten strukturellen Verbesserungen im Gehaltsgefüge für Führungskräfte.