Leitantrag Gesundheitsfürsorge
Positionen und Handlungsnotwendigkeiten <strong>zur Gesundheitssicherung durch Beihilfe und Heilfürsorge für Beamtinnen und Beamte
Gegen Krankheits- und Pflegerisiken sind Beamte und Versorgungsempfänger durch die Dienstherren über die eigenständigen, bewährten und leistungsfähigen Beihilfe- oder Heilfürsorgesysteme gesichert. Beihilfe- und Heilfürsorge sind Bestandteile des Berufsbeamtentums und ergänzen die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten.
Im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses sind Beamte und ihre Familien durch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegen Krankheits- und Pflegerisiken abzusichern. Dies erfolgt durch das eigenständige, bewährte und leistungsfähige Beihilfesystem. Die Beihilfe ist für Beamte als Kostenerstattungssystem ausgestaltet. Restkostendeckend – und pflichtig – tritt ergänzend die von den Beamtinnen und Beamten finanzierte Eigenvorsorge in Form von privaten Kranken- und Pflegeversicherungen hinzu.
Mit der kostenfreien dienstherrenseitigen Beihilfe und der ergänzenden privaten und eigenfinanzierten privaten Krankenversicherung besteht ein stabiler für Dienstherren und Beamte leistungsfähiger und insgesamt langfristiger Vollschutz.
In Bereichen mit dauerhaften besonderen Gefährdungen erfolgt die Absicherung über die eigenständige Heilfürsorge. Beihilfe und Heilfürsorge der Dienstherren auf der einen sowie restkostendeckende private Absicherung als Eigenvorsorge der Beamtinnen und Beamten auf der anderen Seite gewährleisten die notwendige Konkurrenzfähigkeit mit der Privatwirtschaft im Wettbewerb um beruflichen Nachwuchs. Damit sind Beihilfe und Heilfürsorge wichtige Bausteine für die Attraktivität und Nachwuchsgewinnung für den öffentlichen Dienst.
Ebenso bekennt sich der dbb zum bewährten dualen Versicherungssystem in Deutschland mit seinen spezifischen Ausgestaltungen. Dies ist kein Gegensatz. Vielmehr besteht ein gesamtgesellschaftliches Interesse an einem insgesamt leistungsfähigen, bezahlbaren und guten Gesundheitssystem für alle.
Die ständig klare Positionierung des dbb zur Beihilfe und zum dualen System wird gestützt durch das gute Kosten-Leistungsverhältnis des Beihilfesystems und der Überzeugung, dass sich die Dualität auch positiv für GKV-Versicherte auswirkt.
Alle Ansätze, die eine Zwangsvereinheitlichung verfolgen, sind ideologisch motiviert und sachlich nicht zu rechtfertigen. Die Zerstörung des dualen Gesundheitssystems und die Abschaffung der Beihilfe kann nicht die strukturellen Probleme der Gesetzlichen Krankenversicherung lösen. Notwendige Reformmaßnahmen des GKV-Systems würden nur aufgeschoben und sogar verschlimmert.
Eine Abschaffung der Beihilfe oder Heilfürsorge ist für alle Beteiligen mit dauerhaften und irreversiblen Problemen verbunden. Als solche sind u. a. zu nennen:
- Eine schlichte Erweiterung eines Einheitssystems gleicht nicht die Finanzierungsprobleme der GKV wegen der spezifischen Risikostrukturen aus.
- Einheitssysteme fördern tatsächlich die Rationierung von Leistungen. Der Zugang zur Spitzenmedizin organisiert sich außerhalb des Einheitssystems –und schafft tatsächlich Gesundheitsleistungen nach Finanzkraft, weil die Preis- und Leistungsentwicklung nicht mehr durch den Wettbewerb der Systeme positiv beeinflusst würde.
- Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die ergänzende Absicherung der Beamtinnen und Beamten durch die private Krankenversicherung durch die Bildung von Altersrückstellungen generationengerecht finanziert.
Der dbb lehnt deshalb alle Bestrebungen nach einer Abschaffung der eigenständigen Beihilfe durch Einheitszwangsversicherung oder Bürgerversicherung, aber auch Zwischenschritten wie der pauschalen Beihilfe ab.
Damit die Beihilfe dauerhaft einen leistungsfähigen und bezahlbaren Schutz bieten kann, sind die prägenden Elemente des Beihilfesystems systemkonform zu verbessern und sachgerecht weiterzuentwickeln.
Die Beihilfebearbeitung befindet sich mit der Digitalisierung in einem umfassenden und positiven Transformationsprozess. Viele Prozesse können schneller, transparenter und verwaltungsextensiver organisiert und durchgeführt werden. Der dbb unterstützt deshalb alle Dienstherren, die Abrechnungsstrukturen der Beihilfeträger innovativ und agil auf die Zukunft auszurichten.
Die Politik ist aufgefordert, gemeinsam mit den privaten Krankenversicherungen und Leistungserbringern an der Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen mitzuwirken, wie z. B. an der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte.
Als Verbesserung und Weiterentwicklung sieht der dbb deshalb an:
- Harmonisierung beihilferechtlicher Rahmenbedingungen in Bund und Ländern.
- Eine jeweils zeitnahe Beihilfeerstattung durch flächendeckende personelle und technische Ausstattung.
- Wirkungsgleiche systemgerechte Fortschreibungen der Reformen des Gesundheitswesens in der Beihilfe.
- Ausschöpfung von Kostensenkungsmaßnahmen, wie z. B. Rabattierungen für Arzneimittel oder flächendeckende Einführung elektronischer Bearbeitungen.
- Förderung von Prävention und neuen Behandlungsmethoden (z. B. Telemedizin) durch die Beihilfe sowie Ausschöpfen aller medizinisch sinnvollen Kostendämpfungen (z. B. Generika).
- Vermeidung von überproportionalen Kostenbelastungen der Beamtinnen und Beamten für die Beiträge der privaten Krankenversicherung insbesondere bei unteren Besoldungsgruppen, besonderen Familiensituationen oder temporären Veränderungen des Dienstumfangs durch Anpassungen der Beihilfebemessungssätze.
- Neujustierung der Regularien für Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung zur Vermeidung von Beitragssprüngen.
Stärkung und Flexibilisierung der Möglichkeiten der Bildung von Altersrückstellungen zur Kostendämpfung der Beiträge im Alter.