Leitantrag Justiz
Für einen starken Rechtsstaat – in Personal und Qualität der Rechtspflege und im Justizvollzug investieren
I. Bekenntnis zum Rechtsstaat
Freiheit, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit sind Grundprinzipien und wesentliche Kennzeichen unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaft und grundlegendes Prinzip von Verfassungsrang. Die Bewahrung von bürgerlichen Freiheitsrechten gehört dazu ebenso wie die Gewährleistung von Sicherheit.
Die Diskussion um die Entwicklung rechtsstaatlicher Strukturen in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zeigt, dass eine unabhängige Justiz nicht selbstverständlich ist und ihre Grundprinzipien gefestigt werden müssen.
Es ist und bleibt daher Aufgabe von Staat und Politik, dieses Prinzip zu stärken und zu verteidigen. Ein starker und gut funktionierender Rechtsstaat fördert das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat und seine Institutionen und leistet damit einen entscheidenden Beitrag zum friedlichen Zusammenleben in unserem Land.
II. Pakt für den Rechtsstaat – Digitalpakt Justiz
Die Politik hat auf die wachsenden Herausforderungen für den Rechtsstaat reagiert und den Pakt für den Rechtsstaat in der 20. Legislaturperiode erneuert. Der dbb spricht sich für eine weitere finanzielle Unterstützung der Länder durch den Bund aus. Ein umfassender Pakt für den Rechtsstaat erfordert aber vor allem die flächendeckende Umsetzung von digitalen Vorhaben in allen Bereichen der Justiz sowie eine einheitliche Umsetzung der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in den Ländern
Bei der zwingend erforderlichen zügigen digitalen Transformation bleibt letztendlich entscheidend, dass die Beschäftigten Mittelpunkt dieser Veränderung sind und Veränderungsprozesse nur mit ihnen und ihrer Expertise zu gestalten sind.
Zu einem erweiterten Verständnis eines Paktes für den Rechtsstaat zählt ebenso eine moderne und effiziente Aufgabenstruktur.
III. Berufspolitische Positionen
Aufgaben, die der besonderen Verantwortung der dritten Gewalt unterliegen, stellen besondere Anforderungen an alle Aufgabenträger. Neben dem richterlichen Bereich sind diese originär hoheitlichen Aufgaben Beamten und für ihren Aufgabenbereich vergleichbaren Justiz(fach)angestellten zu übertragen. Aufgrund von veränderten Aufgaben sowie aufgrund des e-Justice Prozesses besteht die Notwendigkeit, Berufsbilder weiterzuentwickeln.
Der dbb spricht sich für die Weiterentwicklung in folgenden Berufen der Justiz aus.
1. Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher, Amtsanwälte
Es besteht nur ein Beruf der Rechtspflege, der Aufgaben der Gerichtsvollzieher und Rechtspfleger umfasst, differenziert nach unterschiedlichen Funktionen und Aufgabenstellungen. Gemeinsame Grundlage für die Bereiche der Gerichtsvollzieher und der Rechtspfleger ist ein Hochschulstudium als Grundqualifikation. Daran schließt sich die weitere Spezialisierung an. Hierfür sind flächendeckend die landesrechtlichen Grundlagen zu schaffen.
Für die Funktion dieses neuen gemeinsamen Berufes ist ein Amt und eine dazugehörende Laufbahn zu schaffen, das mit einer dem Richter vergleichbaren Unabhängigkeit geschützt werden muss. Rechtspfleger sind auch in der Fachgerichtsbarkeit in Anlehnung an die jeweiligen Verfahrensgesetze einzuführen.
Amtsanwälte und in dem Bereich eingesetzte Rechtspfleger müssen wie Staatsanwälte eine fachliche und persönliche Unabhängigkeit haben.
2. Justizfachwirt und vergleichbare Justizfachangestellte (UdG)
Die Aufgaben des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (UdG) sind ausschließlich von Justizfachwirten und vergleichbaren Justiz(fach)angestellten wahrzunehmen. Der § 153 GVG ist entsprechend zu modifizieren und der § 27 Rechtspflegergesetz ist zu streichen.
3. Justizwachmeister
Justizwachtmeister nehmen verstärkt wesentliche Aufgaben der unabdingbaren Sicherung, des modernen Gebäudemanagements sowie IT-Arbeitsaufgaben im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs/elektronischen Akte (eJustice) wahr. Hierfür ist eine entsprechende Ausbildung, Einstufung und Eingruppierung erforderlich
4. Ausbau von Aufstiegs- und Fortkommensmöglichkeiten
In der Justizverwaltung sind Aufstiegs- und Fortkommensmöglichkeiten für alle Dienste durch geeignete Angebote auszubauen. Für die im Zuge des eJustice-Prozesses von der Digitalisierung betroffenen Beschäftigten sind frühzeitig neue Perspektiven zu entwickeln und mit beruflichen Qualifikationsangeboten zu hinterlegen.
Angesichts gesteigerter Anforderungen in allen Justizberufen ist laufbahnrechtlich die Möglichkeit zu schaffen, über Verzahnungsämter die ersten beiden Ämter der jeweils nächsten Laufbahngruppe zu erreichen.
IV. Justizvollzug
Der Justizvollzug erfüllt unter anderem mit der Sicherung des Strafverfahrens sowie mit der Unterbringung und Resozialisierung von Gefangenen einen wichtigen gesellschaftlichen und gesetzlichen Auftrag und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur inneren Sicherheit. Die Erfüllung dieser Aufgabe ist eine rein hoheitliche Tätigkeit, die eine privat betriebene Justizvollzugsanstalt oder den Einsatz privater Dienstleister bei der Sicherung und Betreuung Gefangener im Justizvollzug nicht zulässt. Da sich die Anforderungen an die verschiedenen Berufsfelder im Justizvollzug stetig erhöhen, sind die Berufsbilder kontinuierlich weiterzuentwickeln und anzupassen.
Begründung:
Ergibt sich aus dem Antrag.