Leitantrag Laufbahnrecht

Positionen und Handlungsnotwendigkeiten zum Laufbahnrecht

Das Laufbahnrecht umfasst die notwendigen eigenständigen Regelungen zur beruflichen Entwicklung aller Beamtinnen und Beamten nach objektiven, eignungs- und leistungsbezogen Maßstäben. Mit dem Laufbahnrecht wird das Leistungsprinzip im lebenslangen Dienstverhältnis gewahrt. Unter Ausschluss sachfremder Erwägungen und strenger Beachtung der Grundsätze Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung wird eine vielseitige Verwendung ermöglicht. Die Stärken der Beamtin und des Beamten werden genutzt und gefördert, um eine optimale Aufgabenerledigung in den jeweiligen Aufgabenbereichen und Ämtern dauerhaft sicherzustellen.

Um diese Ziele permanent fortzuentwickeln, sieht der dbb folgende Handlungsnotwendigkeiten und erhebt nachstehende Forderungen:

Gute berufliche Perspektiven

Weiter- und Fortentwicklungsmöglichkeiten müssen für alle Beamtinnen und Beamten zugänglich und realisierbar sein. Sie müssen allen offenstehen und durch Leistung erreichbar sein. Der dbb fordert, dass alle Beamtinnen und Beamten eine realistische Chance für den Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahngruppe bzw. Einstiegsebene haben. Der Dienstherr muss genügend Aufstiegsmöglichkeiten anbieten, wobei die wissenschaftliche Ausbildung für den Aufstieg auch an einer externen (Fach-) Hochschule erfolgen kann.

Keine Absenkung der Bildungsqualifikationen beim Einstieg ins Laufbahnrecht

Die Trennung von Bachelor-Abschlüssen (ggf. mit Promotion) und Master-Abschlüssen als Bildungsvoraussetzungen für die Zulassung zu den Laufbahnen des gehobenen und des höheren Dienstes bzw. für den Zugang der 1. und 2. Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 darf nicht aufgegeben werden. Die Regeln des DQR/EQR sollen die – internationale – Vergleichbarkeit der Kompetenzen erleichtern. Die Einstufungen haben laufbahnrechtlich nur Orientierungscharakter und im Hinblick auf die Zuordnung zu Laufbahngruppen bzw. zu Einstiegs- bzw. Qualifikationsebenen keine konstitutive Wirkung.

Verbesserung des Einstiegs für Bewerber/innen mit Berufsausbildung, hauptberuflicher Tätigkeit oder sonstigen Qualifikationen

Der Einstieg für Bewerberinnen und Bewerbern mit insbesondere notwendigen Berufsausbildung und hauptberuflicher Tätigkeit oder sonstigen Qualifikationen muss verbessert werden. Dies kann durch eine Verbesserung der Flexibilisierung der Eingangsämter geschaffen werden. Für Meister oder staatlich geprüfte Techniker sollte ein gesetzlich normiertes erhöhtes Eingangsamt eingerichtet werden.

Beurteilungssystem muss diskriminierungsfrei sein

§ 8 BBG sowie § 9 BeamtStG verlangen einen diskriminierungsfreien Zugang zum öffentlichen Dienst als auch diskriminierungsfreie Karrierechancen. Dafür ist es zwingend erforderlich, dass diskriminierend wirkende Faktoren, wie zum Beispiel Hilfskriterien, die Rollenstereotype und tradierte Rollenmuster hervorrufen, abgeschafft werden.

Duale Ausbildungs- und Studiengänge stärken und damit Perspektiven schaffen

Duale Ausbildungs- und Studienangebote sind zu verstärken. Gerade in Mangelfächern wäre es sinnvoll, die potenziellen Bewerberinnen und Bewerber nicht erst nach dem Studium, sondern unmittelbar nach der Schule in den öffentlichen Dienst einzustellen. Sie würden dann ihr Studium an einer externen Fachhochschule/Hochschule absolvieren und die praktischen Berufszeiten in ihrer zukünftigen Dienststelle ableisten. Diese praktischen Berufszeiten könnten den Vorbereitungsdienst ersetzen. Der Vorteil für die Bewerberinnen und Bewerber läge darin, dass sie frühzeitig den öffentlichen Dienst/ihre Dienstelle und ihren Aufgabebereich kennenlernen. Da sie sich zudem in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf befinden, würden sie alimentiert; Studiengebühren entfallen bzw. werden übernommen. Außerdem würden die Studienzeiten bei der Versorgung mit angerechnet.

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