Leitantrag Umwelt
Präambel
Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat zu Diskussionen über angemessene Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland geführt. Dabei ist deutlich geworden, dass Deutschland sehr von den Erdöl- und Erdgasimporten aus Russland abhängig ist. Dies ist in Zeiten wie diese fatal. Bei einem Stopp der Erdöl- und Erdgaslieferungen wäre Deutschland stark betroffen. Klar ist aber auch: Der Klimawandel wird trotz des Krieges weiter fortschreiten. Die Ziele der Reduzierung von Treibhausgasen darf deshalb nicht aus den Augen verloren werden.
1. Ausgangssituation
Erdgas hat in Deutschland einen Anteil am Primärenergieverbrauch von über 25 Prozent und wird überwiegend für industrielle Prozesse sowie von privaten Haushalten eingesetzt. Deutschland importierte 882 TWh (Terawattstunde) im Jahr 2019, davon etwas mehr als die Hälfte (450 TWh) aus Russland. Die restliche Menge an Erdgas setzten sich aus Pipeline-Importen aus Norwegen und den Niederlanden sowie zu einem geringen Anteil aus in Deutschland gefördertem Erdgas zusammen.
Gegenüber Kohle und Erdöl weist Erdgas dabei eine geringere CO2-Emissionen auf. Aus diesem Grund ist und bleibt Erdgas ein wichtiger Energieträger auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die Europäische Kommission stufte im Rahmen ihrer Energie-Taxonomie Ende letzten Jahres Erdgas als notwendig ein, um in einer Übergangsphase zur Klimaneutralität den Energiebedarf in Deutschland und in der EU kontinuierlich und zuverlässig zu decken und auch eine Stabilitätsreserve zu erlangen.
Ziel muss es jetzt sein, unter Erschließung aller Möglichkeiten eine stärkere Energieunabhängigkeit unter Berücksichtigung der international vereinbarten Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zu erreichen. Die bestehenden nachhaltigen Energiegewinnungstechnologien (Windkraft, Photovoltaik, Solarthermie, Biogasanlagen, Wasserkraft, Geothermie) müssen um weitere neue Technologien und der Energiespeicherung ergänzt werden. Deutschland muss mit erneuerbarer Energieerzeugung eine souveräne Energiesicherheit erreichen.
2. Handlungsempfehlungen und -möglichkeiten
Beschleunigung des Ausbaus regenerativer Energie
Der Ausbau der Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenkraft sowie der Infrastruktur für die Erzeugung und den Import von „grünem“ Wasserstoff muss verstärkt werden. Denn der Ausbau der regenerativen Energie liegt deutlich hinter den selbstgesteckten Zielen. Die erneuerbaren Energien müssten um mindestens 40 Prozent gegenüber der bereits heutigen Leistung ausgebaut werden. Dies gilt sowohl für die Windenergie als auch für die Solarenergie und auch für den Netzausbau.
Um dies voranzutreiben ist es notwendig, die Genehmigungsverfahren schneller durch Abbau vom Hemmnissen voranzubringen. Die Planungsverfahren müssen entbürokratisiert werden. Die Erweiterung und der Ausbau sowie die Modernisierung von Windrädern an Land und auf See und bei Solaranlagen müssen künftig als im prioritären öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen und damit im Konfliktfall besonderes Gewicht erhalten. Trotzdem sind der Erhalt der biologischen Vielfalt und die Minimierung des Flächenverbrauchs angemessen zu berücksichtigen.
Neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik müssen bereitgestellt werden. Die Beteiligung der Kommunen bei der Gewinnung von Windenergie an Land und bei Photovoltaik sollte ausgeweitet werden. Windhöffige Standorte müssen verstärkt erschlossen und die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaikdachanlagen verbessert werden.
Der Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Übertragungsnetze muss überarbeitet und aktualisiert werden. Noch nicht durchgeführte Maßnahmen müssen unverzüglich umgesetzt werden. Zudem müssen neue Projekte aufgenommen werden, damit die Netze mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt halten können.
Die erforderliche intensive Beschleunigung zur Umsetzung einer Deutschen Energiesicherheit kann nur mit technisch und naturwissenschaftlich gut ausgebildeten Fachkräften gelingen. Insofern muss der Fachkräftemangel an Ingenieurinnen und Ingenieuren im öffentlichen Dienst auch aufgrund der Deutschen Energiesicherheit durch Einstellungen von Nachwuchskräften beseitigt werden. Darüber hinaus muss Deutschland mit eigenen Fachkräften die staatliche Handlungskompetenz sicherstellen.
Umdenken auch in der Verwaltung
Die Verwaltung muss eine entscheidende Vorbildfunktion für die Bürgerinnen und Bürger übernehmen und das riesiges Potenzial an nachhaltigen Konzepten umsetzen.
Die Umstellung hin zu einer nachhaltigen Verwaltung ist notwendig. Die enormen Potenziale müssen in den Fokus gerückt werden. Ein sehr bedeutender Sektor der Treibhausgasemissionen ist der Bausektor. Hier liegen große Einsparpotenziale beim Bau und Betrieb öffentlicher Gebäude. Eingesparte Energie muss weder erzeugt noch deren Treibhausgase kompensiert werden. Im öffentlichen Bausektor ist beim Neubau und der Ertüchtigung dem CO2-freundlichen Baustoff Holz und anderen nachwachsenden Baustoffen grundsätzlich der Vorrang zu gewähren. Außerdem können mittels intelligenter Haustechnik die Energieverbräuche und damit verbundene Kosten deutlich gesenkt werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis ist, mit Blick auf die Nachhaltigkeit und die langfristige Wirtschaftlichkeit, nicht zwangsläufig auch das Beste und das Günstigste.
Die Nutzungen von erneuerbaren Energien, insbesondere hinsichtlich bei Bau von eigenen Photovoltaikanlagen, sollte nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Bestandsbauten geprüft werden.
Die energetische Sanierung der Verwaltungsgebäude muss vorangetrieben werden.