Charité: KAV-Beitritt kein Grund zur Panik

Zuletzt haben sich die Hinweise verdichtet, dass die Charité einen Beitritt zum Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Berlin plant. Damit würde sich eine endgültige Bindung an das Tarifrecht des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ergeben. Schon bisher entsprechen die geltenden TV Charité und Entgelttarifvertrag Charité (ETV) weitgehend den Regelungen des TVöD. Es gibt aber auch Unterschiede, die nachfolgend erläutert werden. Eins aber vorweg: Für die Beschäftigten besteht kein Grund zur Panik.

Arbeitszeit und Jahressonderzahlung

Der TVöD-VKA unterscheidet im Bereich der Arbeitszeit und der Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) noch nach Tarifgebiet Ost und West. Die Arbeitszeit beträgt im TVöD-VKA im Bereich Ost 40 Wochenstunden, die Jahressonderzahlung ist geringer. Im TV Charité hatten der dbb diese Unterschiede beseitigt. Unabhängig von der Beschäftigung an einem Campus im Ost- oder Westteil Berlins gelten für alle Charité-Beschäftigten die Regelungen des Tarifgebiets West. Der dbb hat deshalb die Charité um schriftliche Stellungnahme zu dieser Problematik gebeten. Die Antwort der Charité ist eindeutig: Die Charité steht weiterhin zu ihrem Wort, für alle Beschäftigten Tarifrecht West anzuwenden – auch nach einem Beitritt zum Arbeitgeberverband. Das bedeutet keine Anhebung der Arbeitszeit, keine Absenkung der Jahressonderzahlung!

Weitere Unterschiede zwischen TV Charité / ETV und TVöD

Im TV Charité sind Regelungen enthalten, die sich positiv vom TVöD abheben. Dafür wurde im TV Charité auf die Zahlung der leistungsorientierten Bezahlung / § 18 TVöD (1 Prozent des Jahresbruttos für jeden Beschäftigten) verzichtet. TV Charité und ETV können von beiden Seiten zum 31. Dezember 2016 gekündigt werden.

Rufbereitschaft:

Der TV Charité sieht den Ausgleich auch in Freizeit und nicht nur in Geld vor.

Wechselschicht-/Schichtzulage:

Im TV Charité wird Teilzeitbeschäftigten die volle Zulage gewährt.

Rückholen aus dem Frei:

Der TV Charité gewährt im Gegensatz zum TVöD Einsatzprämie und Zeitgutschrift.

Einmalzahlung bei Fachweiterbildung:

Dies sieht der TVöD nicht vor.

Funktionszulage für Pflegekräfte (ITS, OP, Anästhesie):

Dies sieht der TVöD nicht vor. Diese Regelung tritt nach dem ETV am 31. Dezember 2016 außer Kraft.

Wenn die Charité in den KAV Berlin eintreten will, kann das rechtlich nicht verhindert werden. Ein Beitritt muss deshalb vom dbb tarifvertraglich gestaltet werden, was der Charité auch bereits mitgeteilt wurde.

Hintergrund

Der TV Charité und der ETV sind zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Beiden vorausgegangen ist eine harte Tarifauseinandersetzung mit schwierigen Verhandlungen und Arbeitskampf. Letztlich konnte mit den Arbeitgebern die vollständige Angleichung an den Flächentarifvertrag (TVöD-VKA) erreicht werden. Dieser Angleichungsprozess ist nahezu vollständig abgeschlossen.

Der TV Charité und der ETV sind von beiden Tarifvertragsparteien erstmalig zum 31. Dezember 2016 kündbar. Es ist davon auszugehen, dass diese Kündigung ausgesprochen wird.

 

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