Kommunale Arbeitgeber NRW für flächentarifvertragliche Strukturen im öffentlichen Dienst
Ein zukunftsfähiger öffentlicher Dienst braucht flächentarifvertragliche Strukturen. Diese Auffassung hat Bernhard Langenbrinck, Hauptgeschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen (KAV NW), im Gespräch mit „tacheles“ (Ausgabe 7/8 2015) vertreten.
„Ziel des KAV NW ist es, möglichst alle Beschäftigtengruppen in den Flächentarifverträgen des öffentlichen Dienstes zu halten. Dies erfordert aber, dass angesichts des steigenden Wettbewerbs- und Kostendrucks, dem kommunale Unternehmen ausgeliefert sind, das Flächentarifrecht auch tarifvertragliche Optionen bildet, die es erlauben, nicht pflegerische Tätigkeiten auch im Rahmen wettbewerbsgerechter öffentlicher Tarifstrukturen durchzuführen“, sagte Langenbrinck mit Blick auf den Trend im Krankenhausbereich, nichtpflegerische Leistungen in nicht tarifgebundenen Unternehmen auszugliedern.
Der KAV NW-Hauptgeschäftsführer erinnerte daran, dass 2005, als der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) auf den Weg gebracht wurde, die Tarifpartner dazu ausdrücklich einige „Tasten“ vorgesehen hatten. „Wenn es den Tarifpartnern gemeinsam gelänge, einen Rückkehrprozess in das öffentliche Tarifrecht durch entsprechende tarifliche Regelungen zu befördern, würde das im Ergebnis einer nachhaltigen Stärkung des Flächentarifs dienen“, zeigte sich Langenbrinck überzeugt. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen im Tarifkonflikt des Bereichs Sozial- und Erziehungsdienst fügte er hinzu: „Wenn man für den bedeutsamen Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge, für die die Tarifvertragsparteien gemeinsam Verantwortung tragen, eine Entsolidarisierung in der Belegschaft verhindern, flächentarifvertragliche Strukturen erhalten und insofern ‚den Laden zusammenhalten‘ will, ist eine Rückbesinnung auf einheitliche Verhandlungsrunden erforderlich.“