Tarifeinheitsgesetz: Bundespräsident um besonders kritische Prüfung gebeten
Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat Bundespräsident Joachim Gauck in einem Brief nochmals darauf hingewiesen, dass das geplante Gesetz zur Zwangs-Tarifeinheit nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. „Mit vielen anderen Gewerkschaften, Richtern und Professoren sind wir zuversichtlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf vor dem Bundesverfassungsgericht nicht bestehen wird“, heißt es in Dauderstädts Schreiben vom 10. März 2015.
Diese „höchstrichterliche Korrektur“ der Gesetzgebung sollte man allerdings von vornherein vermeiden: „Gesellschaftspolitisch, aber auch in der konkreten gewerkschaftlichen Arbeit entsteht durch ein Gesetz, dessen rechtliche Fundierung derart fragwürdig ist, schon bis zu einer Karlsruher Entscheidung großer Schaden.“
Eine gesetzlich vorgeschriebene Tarifeinheit widerspreche der Realität in Deutschland. Dauderstädt: „Der dbb praktiziert an vielen Tariftischen eine gut funktionierende Tarifeinheit mit DGB-Gewerkschaften. Solche Tarifeinheit stellt jedoch eine politische Herausforderung dar, folgt nicht einer legislativen Verpflichtung. Jeder Gewerkschaft muss das Recht erhalten bleiben, Tarifverhandlungen auch eigenständig zu führen.“ Neben der drohenden Einschränkung der Koalitionsfreiheit befürchtet der dbb auch strukturelle Fehlentwicklungen. „Mit Sorge sehen wir am Ende einer derartigen staatlichen Bevormundung einen Trend zu Monopolisierung und Einheitsgewerkschaft… Erfahrungen damit hat unser Land in Zeiten von Unfreiheit hinreichend gemacht. Diese müssen wir 2015 nicht erneuern.“ Klaus Dauderstädt bat den Bundespräsidenten nachdrücklich um eine „besonders kritische Prüfung des Gesetzentwurfs“, der im Mai vom Bundestag verabschiedet werden soll.