- <!--Der dbb wehrt sich gegen Einschränkungen des Grundrechts der Koalitionsfreiheit und des Streikrechts. Hier bei einer Demo 2011 vor dem Bundeskanzleramt.-->
Tarifeinheitsgesetz im Bundestag: Verfassungsbruch nicht zulassen!
Bevor am 22. Mai 2015 das umstrittene Tarifeinheitsgesetz im Bundestag verabschiedet werden soll, hat der dbb gemeinsam mit den anderen im Bündnis für Koalitionsfreiheit zusammengeschlossenen Gewerkschaften die Abgeordneten noch einmal aufgefordert, dem Gesetz ihre Zustimmung zu verweigern und keinen Verfassungsbruch zuzulassen.
Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt warnte vor den negativen Folgen des Gesetzes. „Eine gesetzlich verordnete Zwangstarifeinheit greift in die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit ein, beschränkt das Streikrecht und bedroht kleinere Gewerkschaften in ihrer Existenz. Das ist eindeutig verfassungswidrig. Sollte das Gesetz also verabschiedet werden, bleibt dem dbb keine Alternative: Dann legen wir umgehend Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein“, kündigte Dauderstädt an.
Neben dem Bündnis für Koalitionsfreiheit, zu dem dbb, Marburger Bund, Deutscher Journalisten-Verband und Vereinigung Cockpit gehören, waren auch andere Gewerkschaften sowie zahlreiche Wirtschaftsfachleute und renommierte rechtswissenschaftliche Experten zu der Einschätzung gelangt, der Gesetzentwurf sei grundgesetzwidrig. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hatte in seinem Jahresgutachten 2014/15 davor gewarnt, die Pluralität von Gewerkschaften per Gesetz zu beschneiden. „Tarifpluralität, das haben die vergangenen Jahre gezeigt, gefährdet keineswegs die Funktionsfähigkeit von Tarifautonomie“, sagte dbb Chef Dauderstädt. „Wir haben keine Zersplitterung der Tariflandschaft in Deutschland.“
Im Appell an die Bundestagsabgeordneten warnte das Bündnis für Koalitionsfreiheit: „Durch das Gesetz würden die vorhandenen geordneten Bahnen des Tarifpluralismus zerstört und die Gewerkschaften in eine permanente Auseinandersetzung um betriebliche Mehrheiten getrieben. Das schürt Unfrieden, wo bisher ein kooperatives Miteinander oder gegenseitige Akzeptanz den gewerkschaftlichen Wettbewerb bestimmen.“
Das Bündnis forderte die Bundestagabgeordneten auf, „nicht sehenden Auges einen Verfassungskonflikt einzugehen“: „Verlagern Sie nicht Ihre Verantwortung auf die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Verteidigen Sie mit uns gemeinsam unsere Grundrechte. Lassen Sie keinen Grundrechtsbruch zu!“