Bund und Kommunen
Hintergrund
Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) wird mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) verhandelt. In der TdL sind, bis auf Hessen, alle Bundesländer organisiert. Der Tarifvertrag der Länder gilt somit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Bundesländer bis auf Hessen. Für Hessen wird ein eigenständiger Tarifvertrag verhandelt (TV-H).
TV-H
Die Tarifverhandlungen in Hessen betreffen etwa 45.000 Arbeitnehmende, indirekt knapp 120.000 Landes- sowie Kommunalbeamtinnen und -beamte, auf die das Tarifergebnis übertragen werden soll. Ebenfalls indirekt betroffen sind über 95.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
Nicht betroffen von den Tarifverhandlungen sind Beschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte des Bundes, die in Hessen arbeiten oder ihren Dienst verrichten. Selbiges gilt für Tarifbeschäftigte der Kommunen. Für diese Statusgruppen gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Eine Übersicht mit Antworten zu häufig gestellten Fragen zu den Tarifverhandlungen mit Hessen finden Sie auf #staatklar, dem Magazin der dbb jugend.
TV-L
Unmittelbar gilt der TV-L nur für Tarifbeschäftigte, die Mitglied bei einer Mitgliedsgewerkschaft des dbb (oder ver.di) sind. Mittelbar gilt er aber üblicherweise auch für die übrigen Arbeitnehmenden, weil in den Arbeitsverträgen häufig Bezug auf den TV-L genommen wird. Auf diese Weise betrifft er rund 3,5 Millionen Beschäftigte. Zusätzlich zum TV-L werden in dieser Einkommensrunde auch die Tarifverträge für Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildende und dual Studierende im Landesdienst verhandelt.
Die Ergebnisse dieser Tarifverhandlungen sollen jeweils auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden, sowohl beim Land als auch in den Kommunen. Das gilt ebenso für die entsprechenden Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Diese Übertragung ist allerdings nicht Gegenstand der Tarifverhandlungen, sondern muss von den einzelnen Landesparlamenten per Gesetz beschlossen werden.
Nicht betroffen sind, neben den Beschäftigten des Landes Hessen, auch die Tarifbeschäftigten der Kommunen und des Bundes. Für letztere gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der ebenfalls 2023 neu verhandelt wurde.
Die letzten Tarifverhandlungen im Länderbereich fanden 2021 statt. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Eine Übersicht mit Informationen zur Einkommensrunde der Länder finden Sie ebenfalls auf #staatklar.