Bund und Kommunen
Arbeitsmarkt
Arbeitsmarktpolitik soll die Rahmenbedingungen schaffen, um einen möglichst raschen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, eine Reintegration von Menschen mit so genannten Vermittlungshemmnissen (beispielsweise Langzeitarbeitslosigkeit, Fehlen einer abgeschlossenen Berufsausbildung, psychische Probleme...) zu unterstützen bzw. die Qualifikation und damit die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Es muss begrifflich unterschieden werden zwischen aktiver und passiver Arbeitsmarktpolitik.
Das Ziel der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist die Förderung von Beschäftigung. Die einzelnen Regelungen finden sich im Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Sei es durch Beratung, Leistungen für Weiterbildungen oder Unterstützung bei der Wiedereingliederung Älterer und Langzeitarbeitsloser. Die Vielzahl der zur Verfügung stehenden Förderungsinstrumente erschwert jedoch einerseits den Betreuern die Auswahl der geeigneten Maßnahme, andererseits wird es auch für die Betroffenen immer undurchsichtiger, welche Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen.
Die passive Arbeitsmarktpolitik hingegen soll ein soziales Netz aufspannen, um den Betroffenen eine finanzielle Unterstützung und damit die Möglichkeit zu geben, ohne größere finanzielle Nöte nach einem neuen Arbeitsplatz zu suchen und ihre gesamte Energie auf die Arbeitsplatzsuche zu konzentrieren. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch.
Vor dem Hintergrund eines abnehmenden Arbeitskräftepotenzials müssen bei der Vermittlung und Wiedereingliederung besonders ältere Arbeitnehmer, Frauen und Menschen mit Behinderung stärker in den Fokus rücken. Gerade im Hinblick auf die geburtenschwachen Jahrgänge wird es beim Übergang von der Schule in den Beruf mehr denn je darauf ankommen, Jugendliche mit schulischen Defiziten und/oder mit noch nicht vorliegender Ausbildungsreife, umfassend zu beraten und in eine berufliche Ausbildung zu vermitteln.