Bund und Kommunen
Arbeitnehmende
Arbeitnehmende sind Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses weisungsgebundene, abhängige Arbeit gegen Entgelt in einem Betrieb oder einem Unternehmen leisten. Auch leitende Angestellte fallen unter den Arbeitnehmerbegriff des § 5 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Ob so genannte freie Mitarbeiter Arbeitnehmende im Sinne des § 5 ArbGG sind, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Arbeitsvertrags und der tatsächlichen Beschäftigung im Einzelfall ab. Entgegen den bis zum Inkrafttreten des TVöD / TV-L nach Angestellten und Arbeitern differenzierenden Manteltarifverträgen des öffentlichen Dienstes, gibt das neue Tarifrecht diese Unterscheidung auf. Es gilt einheitlich für Arbeiter/-innen und Angestellte der Begriff des Beschäftigten.