Direktionsrecht

Das Direktionsrecht ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers durch genaue Anweisungen hinsichtlich Inhalt, Arbeitszeit und -ort näher zu bestimmen. Die Ausübung des Direktionsrechts unterliegt allerdings bestimmten Grenzen. Eine Grenze stellt der Anstellungsvertrag dar. Je konkreter beispielsweise der Inhalt der Tätigkeit oder Beginn und Ende der Arbeitszeit schon im Anstellungsvertrag ausgestaltet sind, desto weniger Spielraum hat der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts.

Grundsätzlich setzen dem Direktionsrecht alle höherrangigen Rechtsquellen Grenzen, also neben dem Anstellungsvertrag auch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und gesetzliche Vorschriften. Zudem unterliegt das Direktionsrecht einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle anhand des § 315 BGB. Danach hat der Arbeitgeber bei seinen Weisungen die Grenzen billigen Ermessens einzuhalten. Dies bedeutet, dass stets auch die Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Ob die Grenzen des Weisungsrechts eingehalten wurden, kann zwischen den Parteien häufig strittig sein, zum Beispiel bei Versetzung, und ist deshalb häufig auch Gegenstand von Prozessen vor den Arbeitsgerichten.

zurück
Einkommenstabellen

Einkommenstabellen