Krankenversicherung

In Deutschland beruht das Krankenversicherungssystem auf zwei Säulen: der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Der größte Teil der Bevölkerung, knapp 90 Prozent, ist gesetzlich versichert. Die übrigen gut 10 Prozent gehören der privaten Krankenversicherung beziehungsweise sind durch staatliche Sondersysteme wie beispielsweise die (freie) Heilfürsorge für Feuerwehr, Polizei und Soldaten versichert.

Die GKV gründet auf dem Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter aus dem Jahr 1883 und wurde laufend fortentwickelt. Wesentliche Merkmale der GKV sind das Sachleistungsprinzip und das Solidaritätsprinzip. Zentraler Grundsatz der GKV ist, dass sich die Versicherungsbeiträge an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen ausrichten, während Alter, Geschlecht und gesundheitliches Risiko bei der Beitragserhebung keine Rolle spielen. Das Solidaritätsprinzip spiegelt sich auch in der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten und Kindern wider. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde im Jahr 2009 die allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland eingeführt. Die Krankenkassen sind insoweit verpflichtet, jedes Mitglied, welches dem gesetzlichen System zugeordnet ist, aufzunehmen (es herrscht so genannter Kontrahierungszwang). Die Beiträge wurden bis Ende 2010 – abgesehen vom 0,9-prozentigen Sonderbeitrag – paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Dies wurde von der Bundesregierung mit dem GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) geändert. Der Arbeitgeberbeitrag wurde eingefroren, während die Arbeitnehmer mit immer höheren Zusatzbeiträgen konfrontiert werden.

Der dbb beamtenbund und tarifunion setzt sich seit jeher für die paritätische Finanzierung in der GKV ein und hat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-FinG die Abkehr von diesem solidarischen Prinzip vehement kritisiert und eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der GKV gefordert.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bemessen sich die Beiträge in der PKV nicht am Einkommen, sondern am Umfang des vereinbarten Versicherungsschutzes sowie am individuellen Krankheitsrisiko (also auch etwaig bei Vertragsabschluss bestehender Vorerkrankungen), Alter und Geschlecht.

Der weitaus größte Teil der Beamten ist privat krankenversichert. Ihnen werden von den PKV-Unternehmen so genannte beihilfekonforme Tarife angeboten, das heißt die PKV versichert die von der Beihilfe nicht getragenen Restkosten im Krankheitsfall. Da in der PKV keine beitragsfreie Mitversicherung von Familien wie in der GKV vorgesehen ist, müssen die Betroffenen für jedes Familienmitglied einen eigenen PKV-Tarif abschließen.

Die derzeitig in Deutschland herrschende Pluralität der Versicherungsformen hat sich bewährt. Sie sorgt für einen intensiven Wettbewerb zwischen den verschiedenen Versicherungssystemen. Dieser Wettbewerb ist für die Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsleistungen vorteilhaft, da er zu Innovationen anregt und Mangelverwaltung über Wartelisten vermeidet. Der dbb steht deshalb nach wie vor zum Nebeneinander von GKV und PKV. Die von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE – gerade in Wahlkampfzeiten – als vermeintlich gerechte Lösung geforderte Einheitskrankenversicherung (sogenannte solidarische Bürgerversicherung) ist weder nachhaltig noch verfassungskonform. Viel mehr schwächt sie aus Sicht des dbb nachhaltig die in Deutschland flächendeckende hervorragende medizinische Versorgung und wird daher vom dbb strikt abgelehnt.

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