Laufzeit

Tarifverträge enthalten in der Regel eine Laufzeit oder die Möglichkeit der Kündigung mit einer bestimmten Frist. In den beiden großen Tarifwerken für den öffentlichen Dienst TVöD und TV-L gelten in Bezug auf Arbeitszeit, Entgelttabellen, Jahressonderzahlung, sonstige besondere Zahlungen oder Urlaub oft besondere Kündigungsfristen. Nach der Laufzeit gilt grundsätzlich die Nachwirkung des Tarifvertrags, sofern diese von den Tarifvertragsparteien nicht ausgeschlossen wurde.

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