Bund und Kommunen
Selbstverwaltung
Gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungs- und gesetzliche Rentenversicherungsträger verwalten sich selbst. Dies geschieht bei den gesetzlichen Krankenkassen durch Verwaltungsräte, bei den gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherungen durch Vertreterversammlungen.
Die Selbstverwaltung besteht in der Regel aus Vertretern von Versicherten und Arbeitgebern. Ausnahmen gibt es bei einigen Ersatzkassen.
Verwaltungsräte und Vertreterversammlungen legen in vielen Bereichen das Vorgehen der Krankenkasse, Unfallversicherung oder Rentenversicherung fest. Beispielsweise legt die Vertreterversammlung in der gesetzlichen Unfallversicherung die Unfallverhütungsvorschriften, die Höhe der Beiträge, die Gefahrentarife und auch den Haushaltsplan fest. Der Verwaltungsrat in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet, welche Präventions- oder Reha-Maßnahmen gefördert oder übernommen werden, setzt ehrenamtlich besetzte Widerspruchausschüsse ein und stellt den Haushaltsplan fest. In der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidet die Vertreterversammlung unter anderem, welche Reha-Maßnahmen gefördert und übernommen werden, stellt den Haushaltsplan fest und wählt die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater.
Alle sechs Jahre finden Sozialwahlen statt, bei denen die Selbstverwaltungsorgane neu gewählt werden (so im Jahr 2017, dann wieder im Jahr 2023).
Der dbb nimmt an den Sozialwahlen teil und entsendet Mitglieder in verschiedene Verwaltungsräte und Vertreterversammlungen.