Bund und Kommunen
Sozialwahlen
Alle sechs Jahre werden in Deutschland die Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Krankenkassen, der gesetzlichen Rentenversicherungsträger und der gesetzlichen Unfallversicherungsträger gewählt.
Die Sozialwahl soll den Versicherten und Arbeitgebern die Mitbestimmung über die Arbeit der Sozialversicherungsträger ermöglichen.
Es gibt zwei Verfahren, nach denen die Vertreter bestimmt werden. Bei den Wahlen mit Wahlhandlung, den sogenannten „Urwahlen“, werden die Versicherten zur Wahl aufgerufen. Bei den Wahlen ohne Wahlhandlung, den sogenannten „Friedenswahlen“, werden von den beteiligten Organisationen/Verbänden nur so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, wie Sitze vorhanden sind.
Wahlberechtigt sind die Mitglieder der Sozialversicherungen, bei denen es Wahlhandlungen gibt. Bei den Krankenkassen wählen die Mitglieder, die Beiträge zahlen. Familienversicherte wählen nicht.
Der dbb nimmt an den Sozialwahlen teil und entsendet seine Mitglieder in Verwaltungsräte und Vertreterversammlungen.
Die Liste der dbb Versichertenberaterinnen und Versichertenberater wird regelmäßig aktualisiert. Sollten Sie Korrektur- bzw. Änderungswünsche haben, teilen Sie uns diese bitte telefonisch (030 4081 5301) oder per E-Mail mit.