Versichertenberaterinnen und Versichertenberater

Die ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung unterstützen und beraten die Versicherten und Rentner in allen Rentenangelegenheiten. Sie haben den Auftrag, eine ortsnahe Verbindung der Rentenversicherung mit den Versicherten und den Leistungsberechtigten herzustellen (vgl. § 39 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Vier – SGB IV).

Rund 2.600 Versichertenberaterinnen und Versichertenberater stehen, verteilt im gesamten Bundesgebiet, den Rentnern und Versicherten als Ansprechpartner zur Verfügung. Für diese anspruchsvolle Tätigkeit werden sie umfassend von der Rentenversicherung geschult.

Die Versichertenberaterinnen und Versichertenberater werden für eine sechsjährige Amtszeit gewählt. Vorgeschlagen werden sie unter anderem von Gewerkschaften und sonstigen Arbeitnehmervereinigungen, die an den Sozialwahlen erfolgreich teilnehmen. Auch der dbb schlägt Mitglieder seiner Mitgliedsgewerkschaften, die dieses Ehrenamt ausüben möchten, der Rentenversicherung vor.

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