Öffentlicher Dienst: Einkommensrunde 2016 für Bund und Kommunen
Russ: Wir lassen uns nicht über den Tisch ziehen
„Für eine Einigung fehlt nur eins: Ein deutlicher Schritt der Arbeitgeber in Richtung Gewerkschaftsforderungen“, sagte der dbb Verhandlungsführer Willi Russ vor Beginn der dritten und entscheidenden Verhandlungsrunde über die Einkommen der Beschäftigten von Bund und Kommunen am 28. April 2016 in Potsdam. Alle wesentlichen Faktoren für einen Kompromiss lägen auf dem Tisch: „Bei der Eingruppierung sind die tariftechnischen Details weitgehend geklärt. Jetzt geht es um einen realen Einkommenszuwachs für die Kolleginnen und Kollegen. Das bisherige Arbeitgeberangebot ist dafür völlig unzureichend. Die massiven Warnstreiks der letzten Tage sollten jedem gezeigt haben, dass die Beschäftigten sich nicht über den Tisch ziehen lassen.“
Auch bei der Forderung nach einer unbefristeten Übernahme der Auszubildenden erwarte der dbb Nachbesserung, erklärte Russ. „Bei all den Punkten sehen wir natürlich die besonderen finanziellen Belastungen, die die Kommunen aktuell zu schultern haben. Die kann man aber nicht einfach bei den Beschäftigten abladen. Bundesinnenminister de Maizière ist deshalb jetzt doppelt in der Pflicht: Als Verhandlungsführer der Arbeitgeber muss er ein einigungsfähiges Paket schnüren und als Vertreter des Bundes muss er die Kommunen finanziell entlasten.“
Beim Thema betriebliche Zusatzversorgung seien die Gewerkschaften bereit, über einen Finanzierungsbeitrag der Beschäftigten zu verhandeln, so der dbb Vize. „Unter zwei Voraussetzungen: Bei den einzelnen kommunalen Versorgungskassen muss der Handlungsbedarf konkret nachgewiesen werden und jeder Finanzierungsbeitrag muss paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer erbracht werden.“
Hintergrund
Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt knapp zwei Millionen Beschäftigte betroffen: 147.335 Arbeitnehmer des Bundes, 1.241.845 Arbeitnehmer der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 179.595 Beamte und 179.000 Versorgungsempfänger des Bundes, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet/versorgt werden.