Tarifkonflikt mit Bund und Kommunen
Öffentlicher Dienst: Warnstreiks und Proteste in Hamburg
Ihren Anspruch auf Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung haben Beschäftigte des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen mit Warnstreiks und Kundgebungen in Hamburg untermauert.
Am 12. April 2018 traten unter anderem Beschäftigte der Hamburger Stadtreinigung in den Ausstand. Der stellvertretende Landesvorsitzende des dbb hamburg, Michael Adomat, rief den Kolleginnen und Kollegen zu: „Wenn die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes rund um die Uhr dafür sorgen, dass Deutschland funktioniert, haben sie auch Anspruch auf eine Teilhabe am Wirtschaftswachstum. Wenn zudem die Steuereinnahmen ungeahnte Höhen erreichen, sind 6 Prozent mehr Lohn nur gerecht.“ Adomat forderte die Arbeitgeber auf, an ihre finanzielle Schmerzgrenze zu gehen, um den gerechten und nachvollziehbaren Forderungen der Gewerkschaften nachzukommen: „Schließlich gehen auch die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst täglich für uns alle an ihre persönliche Schmerzgrenze und darüber hinaus.“
Die stellvertretende Vorsitzende der dbb jugend Liv Grolik pflichtete ihm bei: „Eine angemessene Bezahlung, fairer Urlaub und eine Verbindlichkeit nach der Ausbildung sollte für alle Auszubildende im öffentlichen Dienst eine Selbstverständlichkeit sein. Wir erwarten nun vom Arbeitgeber eine Begegnung auf Augenhöhe!“
Die Bundesvorsitzende der dbb jugend Karoline Herrmann sagte am 13. April 2018 bei der Kundgebung vor dem Gebäude der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg: „Wir sind hier heute in Hamburg auf die Straße gegangen, weil es auch nach zwei Verhandlungsrunden kein Angebot der Arbeitgeber in Potsdam gegeben hat. Wir müssen den Arbeitgebern jetzt zeigen, dass wir diejenigen sind, die den öffentlichen Dienst in Deutschland am Laufen halten. Dass wir uns bewegen können haben wir mit der Aktion heute gezeigt. Jetzt sind die Arbeitgeber dran!“
Hintergrund
Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 2,3 Millionen Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 344.000 Bundesbeamte und Anwärter, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden. Die nächste Verhandlungsrunde zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ist am 15./16. April 2018 in Potsdam.
Mehr Infos gibt es online unter dbb.de/einkommensrunde.