Anträge zum dbb Gewerkschaftstag:
Impulse für einen starken öffentlichen Dienst
Der dbb Gewerkschaftstag hat mit der Beschlussfassung zu mehr als 700 Anträgen die Leitlinien für die gewerkschaftspolitische Arbeit des dbb beamtenbund und tarifunion in den kommenden fünf Jahren festgelegt. Abgestimmt wurde am 20. November 2017 in Berlin auch über zentrale Positionierungen des dbb Bundeshauptvorstandes und der dbb Bundestarifkommission. Ihr gemeinsames Ziel: Ein moderner, konkurrenzfähiger öffentlicher Dienst für Deutschland.
Die „Berliner Erklärung“ hat die politische Stärkung des öffentlichen Dienstes und des Berufsbeamtentums als Garanten für eine alleine an Rechtsstaatlichkeit, Neutralität und Verlässlichkeit orientierte öffentliche Verwaltung im Blick. Sie stellt sich gegen die Politik der Privatisierung öffentlicher Leistungen und fokussiert einen starken, vorsorgenden Staat als wesentliche Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit in der Gesellschaft.
Die „Kernaussagen zu einem modernen Berufsbeamtentum“ fordern strategische Ansätze für eine zukunftsorientierte Beamtenpolitik: Die permanente, sich an neuen gesetzlichen Regelungen orientierende Modernisierung des Funktionsvorbehalts als „bürgerrechtliche Schutzvorschrift“, die Eindämmung des Auseinanderdriftens der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, den Schutz der besonderen Sicherungssysteme des Beamtentums und der Beschäftigten vor Gewalt.
Im Antrag „Positionen zum Dienstrecht“ spricht sich der dbb für einen einheitlichen, ungeteilten Beamtenstatus aus und lehnt eine Relativierung durch Aufspaltung in Dienstverhältnisse mit unterschiedlichen Gestaltungsrechten je nach übertragener Aufgabe ab. Das Streikverbot als tragende Säule und Legitimationsgrundlage des Berufsbeamtentums steht nicht zur Disposition. Weiter fordert der dbb ein durchlässiges Laufbahnrecht sowie konkurrenzfähige Einkommens- und Arbeitsbedingungen.
Wichtige Positionierungen für die Arbeitnehmerpolitik hat die dbb Bundestarifkommission (BTK) formuliert: Darin geht es neben der Weiterentwicklung tariflicher Eingruppierungsregelungen insbesondere um die Tarifpartnerschaft im Gegensatz zur gesetzlich erzwungenen Tarifeinheit sowie um die Bedeutung der Tarifbindung und des Flächentarifvertrages. Letzterer gehöre in besonderer Weise zur Idee eines flächendeckend gleichwertig guten öffentlichen Dienstes. Der spürbare und künftig weiter ansteigende Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst erfordere attraktive Flächentarifverträge, damit der öffentliche Dienst das notwendige Personal finden und halten kann, um seinem Auftrag gerecht zu werden.
Weitere Anträge an den Gewerkschaftstag des dbb befassten sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung, der verbesserten Mitbestimmung sowie weiteren zentralen Politikfeldern, wie beispielsweise Arbeit, Bildung, Finanzen und Sicherheit.