Entschließung
Säule Sozialer Rechte
Die Europäische Säule Sozialer Rechte ist ein Rahmenwerk, das 2017 von der Europäischen Kommission eingeführt wurde, um die sozialen Rechte in der Europäischen Union zu stärken.
Sie besteht aus 20 Grundsätzen und Rechten, die in drei Kategorien unterteilt sind: Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen und sozialer Schutz sowie soziale Inklusion und Bekämpfung der Armut. Zu den drei Hauptzielen, die bis 2030 erreicht werden sollen, zählt unter anderem, dass mindestens 78 Prozent der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren erwerbstätig sind. Außerdem sollen mindestens 60 Prozent der erwachsenen Bevölkerung bis 2030 jährlich an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Die Anzahl der Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, soll um mindestens 15 Millionen reduziert werden.
Hervorzuheben ist in diesem Kontext, dass sich die Kommission bisher unter anderem dafür eingesetzt hat, die Mitgliedstaaten bei der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen für eine faire und integrative Erholung von der Covid-19-Krise zu unterstützen. Mit Blick auf die Zeit nach der Pandemie sieht die Kommission eine vorausschauende Unterstützung für die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen und hochwertiger Beschäftigung als notwendig an, um einen nachhaltigen Weg in Richtung des für 2030 angestrebten Beschäftigungsziels von 78 Prozent zu ebnen. Zur Unterstützung eines arbeitsplatzintensiven Aufschwungs in den Mitgliedstaaten nach der Corona-Krise legte die Kommission eine Empfehlung zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung (Effective Active Support to Employment, EASE) vor, die eine Orientierungshilfe für die Kombination politischer Maßnahmen und verfügbarer Finanzmittel zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und des Übergangs von einem Arbeitsplatz zum anderen in expandierenden Sektoren, insbesondere in den digitalen und grünen Sektoren, bieten soll.
Weitere wichtige Maßnahmen der Kommission im Zusammenhang mit der Säule sozialer Rechte waren im Jahr 2021 unter anderem das Grünbuch zum Thema Altern, welches eine breit angelegte Grundsatzdiskussion über das Altern anregen sollte, sowie die neue Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Außerdem wurde der Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über Lohntransparenz angestoßen. Im Jahr 2022 erfolgte die Überarbeitung der Barcelona-Ziele, die Ratsempfehlung zum Mindesteinkommen sowie eine Mitteilung und Empfehlung des Rates zur Stärkung des sozialen Dialogs.
Obwohl die Europäische Säule Sozialer Rechte allgemein als ein Schritt in Richtung sozialer Gerechtigkeit in Europa begrüßt wurde, gibt es auch Kritik an einigen Aspekten des Rahmens und der Umsetzung auf nationaler sowie europäischer Ebene.
Bewertung des dbb
Der dbb
- befürwortet die Säule Sozialer Rechte und setzt sich für deren Umsetzung auf nationaler sowie europäischer Ebene ein, sofern stets die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Das Vorrecht der Mitgliedstaaten, ihren öffentlichen Dienst zu organisieren und finanzieren, darf hierbei nicht beschädigt werden;
- fordert die Bundesregierung auf, die in der Säule enthaltenen sozialen Rechte und Standards in Deutschland zu gewährleisten;
- fordert, dass die EU-Kommission und die deutsche Regierung regelmäßig über den Fortschritt bei der Umsetzung der Säule berichten;
- befürwortet eine verstärkte Förderung von Ausbildung und Qualifikation, um die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Hierbei sollen auch benachteiligte Gruppen, wie etwa Menschen mit Behinderungen oder Migrantinnen und Migranten, gezielt unterstützt werden;
- betont, dass auch Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst die Möglichkeit haben müssen, sich weiterzubilden und ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse zu entwickeln, um Karrieremöglichkeiten zu verbessern;
- fordert, dass Löhne und Gehälter gemäß den nationalen Verfahren und unter Wahrung der Tarifautonomie auf transparente und verlässliche Weise festgelegt werden sollen;
- befürwortet die Einführung von Mindeststandards für Arbeitsverträge, die die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen und faire Arbeitsbedingungen gewährleisten. Dazu gehört insbesondere die Begrenzung von Arbeitszeiten und Überstunden, angemessene Löhne, Urlaubs- und Krankheitsregelungen sowie Arbeitsschutz;
- sieht die Bundesregierung in der Pflicht, sicherzustellen, dass die in der Säule enthaltenen sozialen Rechte wie beispielsweise das Recht auf angemessene Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entlohnung, das Recht auf Bildung und das Recht auf soziale Sicherheit in Deutschland gewährleistet sind;
- spricht sich dafür aus, dass die Bundesregierung die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland stärken sollte, um die in der Säule genannten sozialen Rechte zu gewährleisten;
- betont, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen sollte, um Armut und soziale Ausgrenzung in Deutschland zu bekämpfen. Dazu gehört auch, dass die Säule als Referenzrahmen für die Armutsbekämpfung genutzt wird;
- fordert von der Bundesregierung eine engere Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte in der gesamten EU zu fördern.