mit der TdL (2023) & Hessen (2024)
Forderungen an den Bund und die VKA
1. Entgelt
Entgelterhöhung im Volumen von 8 %, mindestens aber 350 Euro monatlich (Laufzeit 12 Monate)
Das Volumen kann auch zum besseren finanziellen Ausgleich von besonderen Belastungen genutzt werden. Hierzu sind Zulagen und Zuschläge wie folgt zu erhöhen:
- Erhöhung der ständigen Wechselschichtzulage auf 303,37 Euro monatlich, der ständigen Schichtzulage auf 197,15 Euro monatlich sowie entsprechende Anpassung des Stundensatzes bei unständiger Wechselschicht- beziehungsweise Schichtarbeit; Dynamisierung der Zulagen
- Bereitschaftsdienst: Anhebung der Bewertung als Arbeitszeit
- Arbeitsleistung bis zu 25 %: Bewertung als Arbeitszeit 70 %
- Arbeitsleistung von mehr als 25 bis 40 %: Bewertung als Arbeitszeit 85 %
- Arbeitsleistung von mehr als 40 bis 49 %: Bewertung als Arbeitszeit 100 %
Rufbereitschaft: Verdoppelung der tariflich geregelten Rufbereitschaftsentgelte
Erhöhung der Zeitzuschläge:
- für Überstunden einheitlich auf 50 %
- für Nachtarbeit auf 40 %
- für Sonntagsarbeit auf 50 %
- für Feiertagsarbeit auf 50 % mit Freizeitausgleich beziehungsweise 150 % ohne Freizeitausgleich
- für den 24. Dezember und 31. Dezember auf 50 % sowie Ausweitung des Zeitraums auf ganztags
- für Samstagsarbeit auf 30 % sowie Ausweitung des Zeitraums auf ganztags
- Ausgleich für Sonderformen der Arbeit auf Basis der individuellen Stufe, mindestens aber der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe
2. Auszubildende, dual Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten
- Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikantinnen/Praktikanten um 200 Euro monatlich (Laufzeit 12 Monate)
- Unbefristete Übernahme der Auszubildenden und Studierenden nach erfolgreichem Abschluss in Vollzeit im erlernten Beruf
3. Arbeitszeit
Zusätzlich drei freie Tage (§ 26 TVöD) zum Ausgleich für die hohe Verdichtung der Arbeit sowie einen zusätzlichen freien Tag für Gewerkschaftsmitglieder
Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit unter Zugrundelegung eines Zeitraums von längstens einem Monat
Einrichtung eines „Mehr-Zeit-für-mich-Kontos“, über das die Beschäftigten eigenständig verfügen (Zeitsouveränität):
- Beschäftigte entscheiden am Ende des Ausgleichszeitraums, ob die zusätzliche Arbeitszeit einschließlich Überstundenzuschläge ausgezahlt oder auf das „Mehr-Zeit-für-mich-Konto“ gebucht wird.
- Auf das „Mehr-Zeit-für-mich-Konto“ können auf Wunsch der/des Beschäftigten insbesondere folgende Bestandteile gebucht werden:
- Entgelterhöhungen
- zusätzliche freie Tage
- Überstunden
- Zeitzuschläge
- Teile der Jahressonderzahlung
- Sparkassensonderzahlung
- Theaterbetriebszulage
Das „Mehr-Zeit-für-mich-Konto“ kann von den Beschäftigten insbesondere für eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, zusätzliche freie Tage oder längere Freistellungsphasen genutzt werden.
Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte bereits bei Überschreitung der individuell vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit
Einrechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen bei Wechselschichtarbeit in die Arbeitszeit in den Besonderen Teilen Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen
Neuregelung der Altersteilzeit unter Einbeziehung einer Vorrangregelung für besonders belastete Beschäftigte für den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand
Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit für Beschäftigte der Mitglieder des Kommunalen Arbeitgeberverbands Baden-Württemberg auf durchschnittlich 38,5 Stunden im TVöD Besonderer Teil Krankenhäuser
Außerdem erwartet der dbb:
1. Manteltarifliche Änderungen
- Teilzeitbeschäftigte: Vereinbarung eines individuellen Rechts auf Erhöhung der Arbeitszeit bis zur Vollzeitarbeit
- Angleichung der Arbeitsbedingungen Ost an West
- Rettungsdienstbeschäftigte: Umsetzung der Verhandlungsverpflichtung aus der Einkommensrunde 2023 ohne weitere Verzögerung dahingehend, dass eine zeitnahe und spürbare Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit tarifvertraglich vereinbart wird
- TV-V: Volumen zur Entgelterhöhung kann auch für eine Tabellenanpassung sowie zur Verbesserung der weiteren Arbeits- und Entgeltbedingungen genutzt werden
- Musikschulen: maximal 30 Unterrichtsstunden wöchentlich; freie Verfügbarkeit des Urlaubs auch außerhalb der unterrichtsfreien Zeit
2. Manteltarifrechtliche Änderungen für Auszubildende, dual Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten
- Umgehende Umsetzung der Verhandlungsverpflichtung aus der Einkommensrunde 2020, wonach die Studienbedingungen von Studierenden in praxisintegrierten dualen Studiengängen für den Bereich des Bundes und für den Besonderen Teil Verwaltung der VKA tarifiert werden sollen
- Auszubildende und Nachwuchskräfte, die nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, sind der Stufe 2 zugeordnet
- Anhebung des Verpflegungszuschusses bei auswärtigen Bildungsmaßnahmen auf 28 Euro
- Aufnahme der Erstattungsregelung in § 10a Satz 2 TVAöD BT BBiG in den TVAöD BT Pflege zur Vereinheitlichung der Regelungen
Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes:
Der dbb fordert den Bund auf, das Verhandlungsergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zu übertragen. Ferner wird der Bund aufgefordert, die Arbeitszeit der Bundesbeamtinnen und -beamten an das Tarifniveau anzugleichen.