mit der TdL (2023) & Hessen (2024)
Hintergrund
Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt über 2,6 Millionen Beschäftigte direkt oder indirekt betroffen:
- Rund 1,7 Millionen Tarifbeschäftigte des Bundes und der Kommunen und weiterer Bereiche, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat,
- knapp 370.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Anwärterinnen und Anwärter,
- Auszubildende (TVAöD-BBiG und -Pflege),
- Praktikantinnen und Praktikanten (TVPöD),
- Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVSöD),
- Studierende in einem dualen Hebammenstudium (TVHöD) und
- fast 600.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger beim Bund, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll.
Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur den Bundesbereich, da die Kommunalbeamtinnen und -beamten wie auch die Landesbeamtinnen und -beamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden. Diese orientieren sich in der Regel an den Tarifabschlüssen zum TV-L.
Mittelbar und unmittelbar hat die Einkommensrunde auch für weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes Relevanz: Neben dem TVöD betrifft sie auch
- die Tarifmitglieder im Bereich der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA),
- die Tarifverträge für die Träger der Deutschen Rentenversicherung und die der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
- die Tarifverträge für die Bundesbank,
- den TV-Fleischuntersuchung, den TV-V und den TV-AVH sowie
- die Tarif-Beschäftigten der Nahverkehrs-Tarifverträge (TV-N) in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Niedersachsen.
Sollten nach der Einkommensrunde einzelne oder alle Tabellenwerte der TVöD-Tabelle oberhalb der Werte der Tabelle des Manteltarifvertrags für die Autobahn GmbH des Bundes (MTV Autobahn) liegen, so gelten die Werte auch für die Beschäftigten der Autobahn GmbH.