Einkommensrunde

von Bund und Kommunen 2025

Hintergrund

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt über 2,6 Millionen Beschäftigte direkt oder indirekt betroffen:

  • Rund 1,7 Millionen Tarifbeschäftigte des Bundes und der Kommunen und weiterer Bereiche, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat,
  • knapp 370.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Anwärterinnen und Anwärter,
  • Auszubildende (TVAöD-BBiG und -Pflege),
  • Praktikantinnen und Praktikanten (TVPöD),
  • Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVSöD),
  • Studierende in einem dualen Hebammenstudium (TVHöD) und
  • fast 600.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger beim Bund, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll.

Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur den Bundesbereich, da die Kommunalbeamtinnen und -beamten wie auch die Landesbeamtinnen und -beamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden. Diese orientieren sich in der Regel an den Tarifabschlüssen zum TV-L.

 

Mittelbar und unmittelbar hat die Einkommensrunde auch für weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes Relevanz: Neben dem TVöD betrifft sie auch

  • die Tarifmitglieder im Bereich der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA),
  • die Tarifverträge für die Träger der Deutschen Rentenversicherung und die der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
  • die Tarifverträge für die Bundesbank,
  • den TV-Fleischuntersuchung, den TV-V und den TV-AVH sowie
  • die Tarif-Beschäftigten der Nahverkehrs-Tarifverträge (TV-N) in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Niedersachsen.

Sollten nach der Einkommensrunde einzelne oder alle Tabellenwerte der TVöD-Tabelle oberhalb der Werte der Tabelle des Manteltarifvertrags für die Autobahn GmbH des Bundes (MTV Autobahn) liegen, so gelten die Werte auch für die Beschäftigten der Autobahn GmbH.

Einkommenstabellen

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