Hintergrund

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt über 2,6 Millionen Beschäftigte direkt oder indirekt betroffen:

  • Rund 1,7 Millionen Tarifbeschäftigte des Bundes und der Kommunen und weiterer Bereiche, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat,
  • knapp 370.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Anwärterinnen und Anwärter,
  • Auszubildende (TVAöD-BBiG und -Pflege),
  • Praktikantinnen und Praktikanten (TVPöD),
  • Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVSöD),
  • Studierende in einem dualen Hebammenstudium (TVHöD) und
  • fast 600.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger beim Bund, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll.

Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur den Bundesbereich, da die Kommunalbeamtinnen und -beamten wie auch die Landesbeamtinnen und -beamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden. Diese orientieren sich in der Regel an den Tarifabschlüssen zum TV-L.

Mittelbar und unmittelbar hat die Einkommensrunde auch für weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes Relevanz: Neben dem TVöD betrifft sie auch

  • die Tarifmitglieder im Bereich der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA),
  • die Tarifverträge für die Träger der Deutschen Rentenversicherung und die der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
  • die Tarifverträge für die Bundesbank,
  • den TV-Fleischuntersuchung, den TV-V und den TV-AVH sowie
  • die Tarif-Beschäftigten der Nahverkehrs-Tarifverträge (TV-N) in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Niedersachsen.

Sollten nach der Einkommensrunde einzelne oder alle Tabellenwerte der TVöD-Tabelle oberhalb der Werte der Tabelle des Manteltarifvertrags für die Autobahn GmbH des Bundes (MTV Autobahn) liegen, so gelten die Werte auch für die Beschäftigten der Autobahn GmbH.

Kurz erklärt

Einkommensrunde spezial

Einkommensrunde

Einkommensrunde

mit der TdL (2023) & Hessen (2024)

Einkommenstabellen

Einkommenstabellen