• Frau am Laptop

Ein Jahr vor den Europawahlen: Fortschritte in der EU-Gleichstellungspolitik

CESI

Die EU hat ein Jahr vor den Europawahlen wichtige und überfällige Gesetzgebung für Frauenrechte auf den Weg gebracht. Dass es so gekommen ist, ist auch ein Verdienst der CESI.

Die EU wird nun dem Istanbul-Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beitreten. Dem vorausgegangen war eine jahrelange Blockade durch Ministerrat. Dort hatten sich Lettland, Litauen, Tschechien, die Slowakei, Bulgarien und vor allem Ungarn geweigert, für einen Beitritt der EU zu stimmen. Diese sechs Staaten sind auch diejenigen EU-Länder, die das Istanbul-Übereinkommen bislang selbst nicht ratifiziert haben. Nachdem ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Oktober vergangenen Jahres festgestellt hatte, dass der Ministerrat über den EU-Beitritt auch mit qualifizierter Mehrheit abstimmen kann (und nicht, wie vorher angenommen, nach der Einstimmigkeitsregel), entschied sich die schwedische Ratspräsidentschaft, bis Juni eine Abstimmung im Ministerrat anzusetzen. Lettland, Litauen, Tschechien, die Slowakei, Bulgarien und Ungarn werden keine Sperrminorität erreichen können, selbst wenn sie geschlossen gegen einen EU-Beitritt stimmen. Damit wird erwartet, dass der Beitritt der EU zum Istanbul-Übereinkommen noch vor der Sommerpause formell auf den Weg gebracht werden kann.

Zweitens hat das Plenum des Europaparlaments im März ein Verhandlungsergebnis mit dem Ministerrat über eine neue EU-Richtlinie zu einer verbesserten Lohntransparenz in Beschäftigungsverhältnissen gebilligt. Unter die Richtlinie sollen Angaben zum Lohn für Arbeitsuchende, das Recht auf Informationen über das Einkommen von Beschäftigten, die gleiche Arbeit verrichten, sowie Berichterstattungspflichten zu geschlechtsspezifischen Lohngefällen für große Unternehmen verpflichtend werden. Auch die Möglichkeiten, mit denen Beschäftigte ihre Rechte geltend machen können, sollen erleichtert werden. Außerdem sollen Arbeitnehmer bei Lohndiskriminierung Anspruch auf Entschädigung haben. Sobald auch der Ministerrat formell grünes Licht gegeben hat, beginnt eine dreijährige Umsetzungsphase, an deren Ende alle Mitgliedstaaten die Vorgaben der Richtlinie verbindlich in nationales Recht überführt haben müssen.

Dass die EU kurz vor den Europawahlen ein Zeichen für mehr Gleichstellung setzt, ist laut dem Generalsekretär der Europäischen Union Unabhängiger Gewerkschaften (CESI), Klaus Heeger, auch Verdienst ihrer Mitglieder: „Die CESI und ihre Mitglieder haben zusammen mit Organisationen der Zivilgesellschaft über Jahre politischen Druck auf die EU-Institutionen und die nationalen Regierungen im Ministerrat aufgebaut. Dies zahlt sich nun aus." Gewalt gegen Frauen gebe es auch am Arbeitsplatz, so Heeger, und jeder Fall sei ein Fall zu viel. Eine verbesserte Lohntransparenz hingegen helfe ebenfalls vor allem Frauen, die bei gleicher Arbeit oft schlechter bezahlt werden als Männer.

„Die EU muss zeigen, dass sie für Bürger und Beschäftigte einen konkreten Unterschied machen kann. Gerade vor den Europawahlen ist das ein wichtiges Zeichen", so Heeger.

 

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