Bund und Kommunen
Ampelkonto
Spezifische Form des Arbeitszeitkontos, in dem zwischen Zeitsalden unterschieden wird. Bei einem Zeitguthaben in der Grünphase kann der Beschäftigte – mehr oder weniger – frei über sein Guthaben verfügen. Der Arbeitgeber kann jedoch dienstliche oder betriebliche Versagungsgründe anführen. In der sich anschließenden Gelbphase kann der Arbeitgeber den Freistellungswünschen des Arbeitnehmers nur noch dringende dienstliche oder betriebliche Gründe entgegenhalten (eingeschränkte Disposition). Ab der Rotphase sind weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber frei, über das Zeitguthaben zu bestimmen. Der Beschäftigte hat dann verpflichtend sein Zeitguthaben abzubauen, bis er wieder in der Gelb- oder Grünphase ist (streng reglementierte Disposition). Ein Ampelkonto ermöglicht eine sehr flexible Steuerung von Zeitguthaben.